Baudenkmal
Ein Baudenkmal ist ein Denkmal, das aus baulichen Anlagen oder Teilen baulicher Anlagen besteht. Ebenso zu behandeln sind Garten-, Friedhofs- und Parkanlagen sowie andere von Menschen gestaltete Landschaftsteile, wenn sie die Voraussetzungen des § 2, Absatz 1 Denkmalschutzgesetz [DSchGNRW] Nordrhein-Westfalen erfüllen.
Bodendenkmal
Ein Denkmal, das sich im Boden befindet oder befand. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sofern sie die Voraussetzungen des § 1 des Denkmalschutzgesetzes NRW erfüllen (DSchG § 2, Abs. 5).